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Erhöhung der Sanierungsrate für Baudenkmäler

Im Auftrag von Historische Gebäude Österreich, der Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich, der Bundesimmobiliengesellschaft und der Burghauptmannschaft

Zielsetzung ist die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die Anforderung denkmalgeschützter Gebäude.

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Die Erhaltung von Baudenkmälern bewegt sich immer in einem Spannungs­verhältnis zwischen dem privaten und öffentlichen Interesse an der Erhaltung, der Finanzierbarkeit und geltenden rechtlichen Verpflichtungen.


Erschwerend kommt hinzu, dass Bauregeln, die für Neubauten entwickelt wurden, auch auf den Bestand angewendet werden müssen.


So führt das Konglomerat aus Gesetzen, Richtlinien, Vorschriften und Normen häufig dazu, dass viele Baudenkmäler nicht wirtschaftlich genutzt werden können. Eine Nutzung ist aber eine Voraussetzung, um eine nachhaltige Erhaltung zu gewährleisten.


Bisher wurden die folgenden zwei Berichte veröffentlicht: 

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Sanierungsbedarf bei den rechtliche Rahmenbedingungen für Baudenkmäler

Im Auftrag von Historische Gebäude Österreich und der Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich


Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Baudenkmäler

Im Auftrag von Historische Gebäude Österreich, der Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich, der Bundesimmobiliengesellschaft und der Burghauptmannschaft

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